personnalité juridique internationale
Die Eigenschaft eines Akteurs, nach dem Völkerrecht Rechte zu besitzen und völkerrechtliche Pflichten zu übernehmen.
La qualité d’un sujet de droit international de posséder des droits et d’assumer des obligations en vertu du droit international.
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Staaten besitzen die volle Völkerrechtssubjektivität.
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Die Frage der Völkerrechtssubjektivität von Nichtregierungsorganisationen wird debattiert.
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Ohne Völkerrechtssubjektivität kann eine Organisation keine Verträge schließen.