droit de légitime défense
Das Recht eines Staates oder einer Gemeinschaft, sich gegen Angriffe oder Bedrohungen von außen zu verteidigen.
Le droit d’un État ou d’une communauté de se défendre contre des attaques ou des menaces extérieures.
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Die Wehrgerechtigkeit ist ein zentraler Aspekt des Völkerrechts.
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Kein Staat darf die Wehrgerechtigkeit als Vorwand für Aggression nutzen.