nom de l’action
Ein juristischer Fachbegriff, der die Bezeichnung der Klage oder des Rechtsstreits beschreibt.
Un terme juridique technique qui désigne la dénomination de la plainte ou du litige.
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Das Nomen Actionis muss in der Klageschrift präzise angegeben werden.
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Die Bestimmung des Nomen Actionis ist für die Zuständigkeit entscheidend.