exonératoire, dispensant de peine
Eine Handlung oder ein Umstand, der dazu führt, dass keine strafrechtliche Sanktion verhängt wird.
Un acte ou une circonstance qui entraîne qu’aucune sanction pénale n’est imposée.
☞ Terme juridique spécialisé.
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Die Notwehrhandlung war in diesem Fall strafbefreiend.
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Es gibt bestimmte strafbefreiende Umstände im Gesetz.
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Diese Maßnahme gilt als strafbefreiend.
Синонимы
Антонимы